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NWB Nr. 30 vom Seite 2527 Fach 21 Seite 1411

Das Verbraucherkreditgesetz

von Prof. Dr. Michael Frings, Aachen

I. Einleitung

Das am in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz (im Folgenden VerbrKrG), das das Abzahlungsgesetz abgelöst hat, beruht auf der Richtlinie 87/102/EWG v. 22. 12. 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit. Gemäß den Erwägungsgründen dieser Richtlinie soll neben der Harmonisierung der allgemeinen Bedingungen für den Verbraucherkredit erreicht werden, dass der Verbraucher vor missbräuchlichen Kreditbedingungen geschützt wird, er angemessen über die Kreditbedingungen und -kosten sowie über seine Verpflichtungen informiert und ihm der Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten erleichtert wird. Zur Verfolgung dieser Erwägungsgründe und in dem (allerdings erfolglosen) Bestreben, einer wachsenden Verschuldung privater Haushalte entgegen zu wirken, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Verbraucherkreditgesetz den Schutz des Verbrauchers als Kreditnehmer vor allem durch das folgende gesetzliche Instrumentarium zu erreichen versucht: Formvorschriften und Aufklärung des Verbrauchers (§ 4 VerbrKrG), Vorgabe von günstigeren Vertragsbedingungen für den Verbraucher, wenn gegen Aufk...

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