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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 380/18 VSt

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; AO § 23 Abs. 1; AO § 155 Abs. 4; AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; AO § 170 Abs. 1; AO § 171 Abs. 3; StromStV § 1 Satz 1; StromStV § 12a Abs. 3 Satz 1

Festsetzungsverjährung für die Stromsteuerentlastung

Leitsatz

  1. Die Antragstellung bei einem unzuständigen Hauptzollamt führt nicht zu einer Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die Entlastung von der Stromsteuer.

  2. Das zuständige Hauptzollamt bestimmt sich allein nach dem Ort der Betriebsleitung des Unternehmens und nicht nach dem Ort der Stromerzeugung.

Fundstelle(n):
MAAAH-36355

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 10.07.2019 - 4 K 380/18 VSt

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