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NWB Nr. 50 vom

Reform der Grundsteuer

Fritz Schmidt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Damit kann die Reform wie geplant in Kraft treten. Viele Immobilienbesitzer fragen sich nun, welche Grundsteuerbelastungen ab dem Jahr 2025 auf sie zukommen werden und welcher Erklärungsaufwand sich aus der Reform ergeben wird.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Pauschalierung und Standardisierung

[i]Vereinfachung der SteuererklärungDurch Pauschalierungen wird die Steuererklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts im Ertragswertverfahren deutlich vereinfacht. Sechs bis acht Angaben sind ausreichend, um den Grundsteuerwert zu berechnen. Der Ansatz standardisierter Mieten trägt zur Vereinfachung bei und verbessert die Transparenz der Besteuerung, da die den bisherigen Einheitswerten zugrunde liegenden Mieten auf über 50 Jahre alten Sammlungen der Finanzämter beruhen. [i]Verzerrungen in der BewertungDurch den Ansatz standardisierter Mieten ergeben sich aber Verzerrungen in der Bewertung. Zwar wird den unterschiedlichen Mietniveaus in den einzelnen Gemeinden durch Zu- und Abschläge entsprechend der Einordnung der Gemeinde nach dem Wohngeldgesetz Rechnung getragen, unberücksichtigt bleiben aber die Wertunterschiede von Im...

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