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NWB Nr. 40 vom Seite 3179 Fach 21 Seite 1199

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung von Hypothekendarlehen

von Peter Balzer, Assessor, Diplom-Betriebswirt (FH), Köln

I. Einleitung

Durch die Aufnahme eines Hypothekendarlehens mit Festzinsvereinbarung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, über den Zeitraum der Konditionenfestschreibung die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen. Aus vielfältigen Erwägungen treten Darlehensnehmer aber schon vor Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist mit dem Wunsch an die Bank heran, das Darlehen vorzeitig abzulösen oder umzuschulden. So können berufliche, wirtschaftliche oder private Gründe (z. B. Versetzung, Arbeitslosigkeit oder Ehescheidung) den Darlehensnehmer zwingen, seine Immobilie zu veräußern, ohne daß aber der Erwerber die bestehende Finanzierung übernehmen will. Hat der Darlehensnehmer in einer Hochzinsphase die Festzinsvereinbarung mit einer Laufzeit von regelmäßig 5 oder 10 Jahren getroffen, besteht sein Interesse bei einer Änderung des Zinsniveaus darin, durch Umschuldung auf ein Darlehen mit niedrigerem Zinssatz seine Belastung zu senken.

Die Bank ist zu einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages in der Regel aber nur bereit, wenn ihr der Darlehensnehmer den hieraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteil durch Zahlung einer Vorfä...

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