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IWB Nr. 23 vom Seite 913

Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Prof. Dr. Jochen Lüdicke

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 920Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch (DAC 6) in deutsches Recht steht kurz vor dem Abschluss. Im Wesentlichen erfolgt dies im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch neue Vorschriften in den §§ 138d bis 138k AO-E.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Überblick

[i]Klassische und fast alltägliche Vorgänge werden anzeigepflichtig seinRelevante Steuergestaltungen liegen bereits vor, wenn eine bestimmte Situation bewusst herbeigeführt oder verändert wird. Anzeigepflichtig sind grenzüberschreitende Gestaltungen im Wesentlichen im Bereich der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Eine „modellhafte“ Gestaltung wird nicht gefordert, sodass jede Individualberatung potenziell zu einer Mitteilungspflicht führen kann. Dies können Mandate im Rahmen eines Anteilstausches, der Gründung einer Betriebsstätte oder der Verbringung von Wirtschaftsgütern in eine Betriebsstätte oder ein Salary-split-Modell sein. Auch alltägliche Hinweise am Bankschalter können mitteilungspflichtig werden. Es ist keine Mindestschwelle bzw. Mindestaufgriffsgrenze vorgesehen.

[i]Es droht eine Flut von AnzeigenDen Int...

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