Dorothee Hallerbach, Alois Th. Nacke, Lars Rehfeld

Gewerbesteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67551-5

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Hallerbach, Nacke, Rehfeld - Gewerbesteuergesetz Kommentar Online

Vorbemerkung zu § 8 Nr. 1

Lars Rehfeld (September 2020)

1§ 8 Nr. 1 GewStG ordnet eine anteilige Hinzurechnung für folgende laufenden Aufwendungen des Gewerbetreibenden an:

  • Entgelte für Schulden

  • Renten und dauernde Lasten

  • Gewinnanteile stiller Gesellschafter

  • Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • Entgelte für Rechteüberlassungen.

2Die Hinzurechnung verfolgt primär den Zweck einer am Objektsteuerprinzip orientierten Ermittlung des Gewerbeertrags. Mithin soll sich im Gewerbeertrag gem. § 7 Satz 1 GewStG als Besteuerungsgrundlage der Gewerbesteuer gem. § 6 die objektivierte Ertragskraft des stehenden Gewerbebetriebs manifestieren.

Dies ist die Größe, die ausgehend von dem nach den Grundsätzen des EStG und KStG ermittelten Gewinn den Ertrag des Betriebs darstellt, der insbesondere unabhängig von der Art und Weise des für die Kapitalausstattung des Betriebs zu entrichtenden Entgelts erwirtschaftet wird. Insofern typisieren die Hinzurechnungstatbestände in § 8 Nr. 1 GewStG den ersparten Zinseffekt gegenüber einer eigenkapitalfinanzierten Betriebsführung mit solchen Wirtschaftsgütern, die im Eigentum des Gewerbetreibenden stehen.

3Eine Hinzurechnung der in § 8 Nr. 1 GewStG aufgeführt...

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