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IWB Nr. 22 vom Seite 880

Aktuelle Entwicklungen zum Country-by-Country Reporting

Rebecca Simoneit und und Florian Weidlich, Transfer Pricing Manager, PricewaterhouseCoopers GmbH, Berlin/Stuttgart

I. Einführung

In [i]Pflicht zum CbCR und zur Meldung von Kennzahlen für GroßunternehmenDeutschland sind Konzernobergesellschaften multinationaler Unternehmensgruppen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 750 Mio. € dazu verpflichtet, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jährlich einen länderbezogenen Bericht einzureichen – das sog. Country-by-Country Reporting (CbCR). Das CbCR enthält u. a. aggregierte Informationen über die globale Verteilung bestimmter Finanzdaten und Kennzahlen (z. B. Umsätze, Steuerzahlungen und Beschäftigte), aufgegliedert nach dem Steuerhoheitsgebiet, in dem eine multinationale Unternehmensgruppe mit Konzerngesellschaften oder Betriebsstätten ansässig ist.

Das [i]Für kalendergleiche Wirtschaftsjahre 2018 sind bis Jahresende 2019 CbC Reports einzureichenBZSt und die entsprechenden ausländischen Steuerbehörden (Competent Authorities) tauschen die eingereichten CbC Reports – eine entsprechende bi- oder multilaterale Vereinbarung vorausgesetzt – untereinander aus und sollen durch die erhaltenen Informationen in die Lage versetzt werden, Auffälligkeiten festzustellen, die einer detaillierten Prüfung unterzogen werden sollten, etwa ob Verrechnungspreisgestaltungen dazu genutzt werden, Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Das CbCR muss in Deutschland spätestens ein Jahr nach Abl...

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