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NWB Nr. 23 vom Seite 1927 Fach 20 Seite 527

Die Generalklauseln der §§ 1 und 3 UWG im Überblick

von Assessor Torsten Freund, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Köln

I. Einleitung

Die Generalklauseln des UWG (§§ 1 und 3) sind durch eine stark ausdifferenzierte Kasuistik geprägt, die die Praxis nicht selten vor Probleme stellt. Gerade deshalb ist es wichtig, die Grundprinzipien dieser Normen zu erkennen, um so eine rasche Entscheidungshilfe für den Einzelfall zu erhalten. Allerdings hat die von der Rechtsprechung judizierte Flexibilität der Generalklauseln den Vorteil, daß mißbilligten Wettbewerbshandlungen wirksam begegnet werden kann. Denn die unübersehbare Vielfalt möglicher Verhaltensweisen im geschäftlichen Wettbewerb läßt die Bildung eines erschöpfenden Katalogs von Einzeltatbeständen nicht zu (BVerfG NJW 1972 S. 573, 574). § 1 UWG hat gerade wegen der vielschichtigen Auslegung durch Reichsgericht und Bundesgerichtshof an Rechtssicherheit gewonnen und ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 1972 S. 573, 574). Die von Rechtsprechung und Schrifttum geschaffenen Fallgruppen zur Tatbestandserfassung bei der Auslegunghaben beispielhafte Bedeutung, weshalb ein neuartiges Wettbewerbsverhalten nicht deshalb zulässig ist, weil es sich nicht unter eine der bisherigen Fallgruppen subsumieren läßt. Andererseits ist ein neuartiges und unübli...

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