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WP Praxis 12/2019 S. 360

Verabschiedung von DRÄS 10: Änderungen des DRS 25 und weiterer Deutscher Rechnungslegungs Standards

Das DRSC hat den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 10 (DRÄS 10) verabschiedet und zum Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet.

Der Änderungsstandard beinhaltet in erster Linie klarstellende Regelungen zur Inflationsbereinigung durch Indexierung in DRS 25 (Währungsumrechnung im Konzernabschluss). Weitere Änderungen betreffen DRS 16 (Halbjahresfinanzberichterstattung), DRS 19 (Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises) sowie DRS 23 (Kapitalkonsolidierung).

Bei diesen Änderungen handelt es sich Aktualisierungen, bedingt durch Paragrafenverschiebungen im Wertpapierhandelsgesetz infolge des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund eur...

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