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NWB Nr. 19 vom Seite 1451 Fach 19 Seite 2893

Das neue Verjährungsrecht

von Vorsitzender Richterin am LG Sabine Rathemacher, Erfurt

Literaturverzeichnis: Mansel, Die Neuregelung des Verjährungsrechts, NJW 2002 S. 89; Heinrichs, Entwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes: Neuregelung des Verjährungsrechts, BB 2001 S. 1417-1423; Graf von Westphalen, Nach der Schuldrechtsreform. Neue Grenzen für Haftungsfreizeichnungs- und Haftungsbegrenzungsklauseln, WR 2002 S. 209; Wolfsteiner, Neue Verjährungsfristen: Sofortmaßnahmen bei Grundpfandrechten, DNotZ 2001 S. 902; Heß, Das neue Schuldrecht - Inkrafttreten und Übergangsregelungen, NJW 2002 S. 253; Brüggemeier/Reich, Europäisierung des BGB durch große Schuldrechtsreform?, BB 2001 S. 213-222; BT-Drs. 14/6040 und 14/7052.

I. Einleitung

Das bisherige Verjährungsrecht entsprach nicht mehr den Bedürfnissen des heutigen Rechts- und Wirtschaftsverkehrs. Das mehr als 100 Jahre alte BGB war aus verschiedenen Gründen reformbedürftig. Die Zeit hat das Gesetzeswerk in manchen Bereichen überholt. So wurde nach dem bislang geltenden Recht zwischen der Regelverjährung von 30 Jahren (§ 195 BGB a. F.) und einer Vielzahl von kürzeren Verjährungsfristen bis hinunter zu 6 Wochen (§ 490 BGB a. F.: Viehmängelhaftung) unterschieden. Dabei sind die Verjährungsregelungen, z. T. ...

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