Online-Nachricht - Montag, 18.11.2019

Berufsrecht | Rentenversicherung bei Syndikusanwälten (hib)

Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht bei Syndikusanwälten.

Mit den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der FGO seien im Interesse der Betroffenen sehr großzügige Regelungen getroffen worden, mit denen umfassend Vertrauensschutz gewährt worden sei und Rückabwicklungen zu Lasten der Betroffenen vermieden werden konnten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/13808) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 19/13378) der FDP-Fraktion.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1292

Fundstelle(n):
NWB LAAAH-35178