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FG Münster 20.08.2019 12 K 2903/15 G, F, BBK 1/2020 S. 4

Bilanzierung | Rückstellung für hinterzogene Umsatzsteuer

Eine Rückstellung für hinterzogene Umsatzsteuer kann erst zum Bilanzstichtag desjenigen Jahres gebildet werden, in dem mit der Aufdeckung der Hinterziehung zu rechnen ist.

Dies ist das Jahr, in dem das Finanzamt die entsprechenden Ermittlungen einleitet, sei es [i]Rückstellung erst im Jahr der Ermittlungsmaßnahmendurch eine Außenprüfung, sobald der Prüfer sich mit dem Hinterziehungssachverhalt beschäftigt, sei es durch eine Steuerfahndung.

Eine Rückstellung bereits zum 31.12. desjenigen Jahres, in dem die (hinterzogene) Vorsteuer geltend gemacht wurde, ist hingegen nicht möglich.

Beispiel

U nimmt 2015 an einem Umsatzsteuerkarussell teil und hinterzieht Vorsteuer. Im Jahr 2018 erscheint bei ihm die Steuerfahndung und ermittelt zur Beteiligung des U am Umsatzsteuerkarussell. Die hinterzogene Vorsteuer beträgt 100.000 €.

Lösung

Eine Rückstel...

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