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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 1538/17

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Kein Vorsteuerabzug bei nicht rechtzeitig gegenüber dem Finanzamt dokumentierter Zuordnung einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen

Leitsatz

1. Die Entscheidung über die Zuordnung einer zur Erzeugung von zum Teil selbst genutztem und zum Teil in das Netz eines Energieversorgers eingespeistem Strom genutzten Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen muss der Steuerpflichtige spätestens mit dem Ablauf der gesetzlichen Frist zur Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärung treffen und gegenüber dem Finanzamt dokumentieren.

2. Das Fehlen einer rechtzeitig dokumentierten Zuordnungsentscheidung führt zwingend dazu, dass der Gegenstand voll dem Privatvermögen zugeordnet wird und deshalb kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 11 Nr. 51
DStRE 2020 S. 97 Nr. 2
KÖSDI 2019 S. 21518 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2019 S. 3662
UStB 2020 S. 49 Nr. 2
PAAAH-35155

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.09.2018 - 14 K 1538/17

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