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BFH 17.07.2019 III R 24/16, StuB 22/2019 S. 875

Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten

Besteht der Geschäftszweck eines Unternehmens darin, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich auch dann nicht um durchlaufende Kredite, wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag an die Tochtergesellschaft weitergegeben werden (Bezug: § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG).

Praxishinweise

(1) Unter Geltung des GewStG in der vor dem Erhebungszeitraum 2008 gültigen Fassung wurden sog. durchlaufende Kredite nicht zu den Dauerschulden i. S. des § 8 Nr. 1 GewStG a. F. gerechnet, weil diese nicht der Verstärkung des eigenen Betriebskapitals dienten (vgl. z. B. NWB ZAAAD-21790, BFH/NV 2009 S. 1143; vom - IV R 77/05 NWB OAAAC-84019, BStBl 2008 II S. 767). Der BFH ließ im Urteilsfall offen, ob diese Grundsätze über die Nichtberücksichtigung von durchlaufenden Krediten bei der gewerbesteuerrechtlichen ...BGBl 2007 I S. 1912

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