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NWB Nr. 8 vom Seite 605 Fach 19 Seite 2657

Das UN-Kaufrechtsabkommen

von Rechtsanwalt Dr. Hartmut Schneider, Ulm, und Dr. Stefan Ulrich Pieper, Münster

Internet-Hilfsmittel/Datenbanken:http://www.cisg.law.pace.edu (Material und Kommentierungen zum UN-Kaufrecht); http://www.uni-freiburg.de/ipr1/cisg/title/htm (Datenbank zum UN-Kaufrecht); http://www.uncitral.org (Datenbank der United Nations Commission on International Trade Law).

I. Grundlagen

Das UN-Kaufrechtsabkommen von 1980 wurde mit dem Vertragsgesetz vom (BGBl 1989 II S. 586) gem. Art. 59 Abs. 2 GG in das deutsche Recht transformiert. Seit dem 1. 1. 1991 ist es für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Es wird auch als UNCITRAL-Kaufrecht bezeichnet oder nach seinem Abschlussort als Wiener Kaufrechtsabkommen. Die englischsprachige Bezeichnung lautet ”Convention on Contracts for International Sale of Goods”. In der internationalen wie auch in der deutschsprachigen Praxis wird daher häufig die Abkürzung CISG verwendet.

Gegenstand des UN-Kaufrechtsabkommens sind grenzüberschreitende Erwerbsvorgänge von Vertragsparteien - Regelungen für Kaufverträge über Waren von Personen und Unternehmen -, die ihre Niederlassungen in verschiedenen Staaten haben. Das Abkommen löst gem. Art. 99 die Haager Einheitlichen Kaufgesetze (Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher S...

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