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StuB Nr. 22 vom Seite 857

Zum Fehlerbegriff und zur Wesentlichkeit in der Rechtsprechung des OLG Frankfurt

Wenn kein Fehler ein unwesentlicher Fehler ist

WP Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic

Im Gegensatz zur Finanzrechtsprechung haben die Rechtsprechung zum Strafrecht und die Zivilrechtsprechung seltener Anlass, sich mit Rechnungslegungsfragen zu befassen. In den letzten Jahren waren strafrechtliche Fragen wegen unzutreffender Bilanzierung insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzkrise und Auseinandersetzungen wegen Fehlerfeststellungen im Rahmen des Enforcements Gegenstand von Verfahren. Dem letzten Bereich ist ein neuer Beschluss des OLG Frankfurt zuzurechnen. Nachdem das geprüfte Unternehmen die weitere Mitwirkung an einer Prüfung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) abgelehnt hatte, führte im Entscheidungsfall die von der BaFin angeordnete Prüfung zu einem Fehlerfeststellungsbescheid und einer Veröffentlichungsanordnung, die von dem betroffenen kapitalmarktorientierten Unternehmen gerichtlich angegriffen wurden. Das Gericht nahm dies zum Anlass, zum Fehlerbegriff und zur Wesentlichkeit Stellung zu beziehen. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Urteil dargestellt. In einem Folgebeitrag wird eine kritische Analyse durchgeführt werden.

OLG Frankfurt/M., Beschluss v. - WpÜG 3/16, WpÜG 4/16 ...

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