Online-Nachricht - Donnerstag, 07.11.2019

Rechtsprechung | Freie Verfügbarkeit von Verfahrensdokumenten (EuGH)

Der EuGH macht Verfahrensdokumente und rechtswissenschaftliche Dokumente über das Justizielle Netzwerk der Europäischen Union auf seiner Website frei zugänglich.

Zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Europa wurde das Justizielle Netzwerk der Europäischen Union (JNEU) gegründet. Es soll insbesondere dem sicheren Austausch zwischen den beteiligten Gerichten dienen.

Aufgrund der großen Relevanz für die Entwicklung und Kohärenz des Unionsrechts sollen die nicht vertraulichen Dokumente nun über den JNEU-Bereich öffentlich zugänglich gemacht werden.

Zu diesem Zweck ermöglicht der JNEU-Bereich

  • einen direkten Zugang zu Vorabentscheidungsverfahren und insbesondere einen Abruf der ab dem eingereichten Vorlageentscheidungen in der Verfahrenssprache und allen sonstigen verfügbaren Sprachen;

  • einen Abruf von Entscheidungen nationaler Gerichte, die von den Verfassungsgerichten und obersten Gerichten der Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Relevanz für das Unionsrecht ausgewählt wurden;

  • einen Abruf verschiedener Dokumente wissenschaftlicher oder pädagogischer Natur, die von den am JNEU beteiligten Gerichten nach Arbeiten auf dem Gebiet der Recherche oder der Beobachtung der Rechtsentwicklung erstellt wurden, wie z. B. wissenschaftliche Vorarbeiten und Dokumentationen, thematische Übersichten über die Rechtsprechung zum Unionsrecht oder Dokumente, die eine Übersicht über die Rechtsentwicklung geben.

Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des EuGH.

Quelle: EuGH Pressemitteilung Nr. 135/19 (ImA)

Fundstelle(n):
NWB HAAAH-34446