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NWB Nr. 31 vom Seite 2667 Fach 19 Seite 2283

Das Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte

von Dr. Christoph Landscheidt, Kamp-Lintfort

I. Einführung

1. Grund und Ziel der gesetzlichen Regelung

Mit dem ProdSG, das am in Kraft tritt, soll eine allgemeine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, daß die von Herstellern und Händlern in den Verkehr gebrachten, für den privaten Verbrauch bestimmten Produkte sicher sind. Das ProdSG dient der Umsetzung der o. g. EG-Richtlinie in nationales Recht.

Ihr Ziel ist es, in allen Mitgliedstaaten harmonisierte Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten für Verbraucher sowie entsprechende Mindestpflichten für Hersteller und Händler festzulegen. Damit werden vergleichbare Produktions-, Vertriebs- und Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen. Zugleich soll durch gleiche Sicherheitsanforderungen, gleiche Vorgaben für die Überwachung durch die Behörden sowie durch deren engere Zusammenarbeit beim Vollzug der Verbraucherschutz in der EG nach dem Wegfall der Binnengrenzen verbessert werden.

Das ProdSG ergänzt mit seinem allgemeinen, öffentlich-rechtlichen Instrumentarium zur Abwehr von Produktgefahren den bereits bestehenden zivilrechtlichen Schutz durch das Produkthaftungsrecht, das zivilrechtlich die vers...

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