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NWB Nr. 46 vom Seite 3328

Das Finanzamt ermittelt in sozialen Netzwerken – Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Ralph Homuth

Soziale Netzwerke können neben der persönlichen privaten oder geschäftlichen Kontaktpflege auch von Unternehmerinnen und Unternehmern zur Kommunikation mit (potenziellen) Kunden genutzt werden. Allerdings sollten man seine Kontakte – und nun insbesondere auch neuere Kontaktanfragen – kritisch beäugen, denn bei dem potenziellen Gesprächspartner könnte es sich auch um einen Prüfer vom Finanzamt handeln.

Mit einer Kurzinformation vom hat sich die OFD NRW ausführlich zur Nutzung von sozialen Netzwerken für die Sachverhaltsermittlung durch die Prüfungsdienste geäußert. Hiernach hält die Verwaltung die Ermittlungen im Internet und hier insbesondere in sozialen Netzwerken grundsätzlich für rechtlich unbedenklich, geeignet und sogar auch für erforderlich, um steuerlich erhebliche Sachverhalte vollständig aufklären zu können. Hierdurch sollen zum Beispiel Hinweise auf bislang noch unbekannte steuerliche (Teil-)Aspekte gewonnen werden.

Wörtlich heißt es hierin: „Neben der Kenntniserlangung in Bezug auf Tatsachen, die unmittelbar steuerlich relevant sind (unbekannte Einnahmequellen, Höhe der Einnahmen, etc.), dienen Ermittlungen auch der Erkenntnis von Hil...

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