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BFH 17.07.2019 III R 24/16, BBK 23/2019 S. 1110

Steuerrecht | Hinzurechnung von Zinsen bei weitergeleitetem Kredit

Die Zinsen für einen Kredit, der an eine Tochtergesellschaft weitergeleitet wird, sind grundsätzlich dem Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hinzuzurechnen. Etwas anderes gilt nur bei einem sog. durchlaufenden Kredit.

Ein solcher durchlaufender Kredit muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Muttergesellschaft nimmt den Kredit nicht in eigenem Interesse auf, sondern in fremdem Interesse, d. h. der Kredit wird zu einem Zweck verwendet, der außerhalb des Betriebs der Muttergesellschaft liegt. Für die Kreditaufnahme in fremdem Interesse spricht insbesondere, wenn die Muttergesellschaft der Bank gegenüber offenlegt, dass die Darlehensaufnahme für Rechnung eines Dritten (Tochtergesellschaft) erfolgt. Gegen die Aufnahme im fremden Interesse spricht jedoch, dass die Muttergesellschaft den Kredit bilanziert und ...

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