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IWB Nr. 21 vom

Steuerliche Begünstigungen in Italien für natürliche Personen, die ab 2020 den Wohnsitz dorthin verlegen

Dr. Robert Frei

Italien unternimmt viel, um den Zuzug und die Rückkehr von Menschen aus dem Ausland zu fördern. Gab es dafür bislang zum Teil spürbare materielle Schwellen, so werden Vergünstigungen ab 2020 vielfach allgemein zugänglich. Die individuellen steuerlichen Vorteile sind bedeutend. Allgemeine Voraussetzung dafür ist die dauerhafte Wohnsitznahme in Italien.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Ersatzsteuer von 7 % auf ausländische Einkünfte für Rentner

Mit dem Haushaltsgesetz für 2019 wurde eine Ersatzsteuer von 7 % für Bezieher von Renten aus ausländischen Quellen eingeführt, wenn der Rentner in den letzten fünf Jahren nicht in Italien steuerlich ansässig war und nun seinen Wohnsitz in eine kleine Gemeinde in Süditalien verlegt. Die begünstigten Regionen sind enumeriert. Die Vergünstigung gilt für die Dauer von bis zu zehn Jahren.

II. Das "Wachstumsdekret" v. 

Arbeitnehmer, Freiberufler und Unternehmer, die nach dem ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen und primär dort ihre Tätigkeit ausüben, erhalten – unter weiteren Voraussetzungen – eine Steuerbefreiung zwischen 70 % und 90 % auf das in Italien erzielte Einkommen. ...

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