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IWB Nr. 21 vom Seite 854

Steuerliche Begünstigungen in Italien für natürliche Personen, die ab 2020 den Wohnsitz dorthin verlegen

Das „Wachstumsdekret“ Nr. 34 v. 30.4.2019

Dr. Robert Frei

Mit dem Haushaltsgesetz für 2019 wurde durch die Einführung einer Ersatzsteuer von 7 % für ausländische Rentenbezieher ein Anreiz zur Umsiedlung nach Italien geschaffen, wenn sie ihren Wohnsitz in eine kleine Gemeinde in Süditalien verlegen. Vor allem aber wurden mit dem „Wachstumsdekret“ Nr. 34 v.  die Begünstigungen für Arbeitnehmer, Freiberufler und Unternehmer, die ab 2020 ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen und in Italien ihre Tätigkeit ausüben, weitgehend neu geregelt. Die Begünstigungen wurden sowohl in Bezug auf den subjektiven Anwendungsbereich als auch in Bezug auf den Umfang erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen wird den Zuzüglern eine Steuerbefreiung zwischen 70 % und 90 % auf das durch ihre Tätigkeit in Italien erzielte Einkommen für einen Zeitraum von fünf bis 13 Jahren gewährt. Eine Sonderbegünstigung wurde außerdem für bestimmte Berufssportler eingeführt, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen. Für die betroffenen Sportler kommt eine Steuerbefreiung auf 50 % des Einkommens zur Anwendung. Im Folgenden werden diese Begünstigungen erläutert.

Kernaussagen
  • Rentner, die eine ausländische Rente bezi...

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