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NWB Nr. 11 vom Seite 965 Fach 19 Seite 2107

Vorsorge für den Fall des Todes

von Richter am OLG Detlef Burhoff, Ascheberg

Niemand denkt gern daran, daß er jederzeit in einen schweren Unfall verwickelt, erkranken oder sogar sterben kann. Da man mit solchen Ereignissen aber doch jederzeit rechnen muß, ist es nötig, von Zeit zu Zeit über diese Eventualitäten nachzudenken. Im Interesse seiner Hinterbliebenen und Erben sollte sich jeder auch rechtzeitig Gedanken darüber machen, durch welche Maßnahmen er ihnen im Todesfall die Erfüllung ihrer Pflichten und die Wahrung ihrer Rechte erleichtern kann und welche vorsorglichen Vorkehrungen geboten erscheinen (vgl. I). Für selbständige Unternehmer ist darüber hinaus die Überlegung von Bedeutung, wie er nicht nur für sich selbst und seine Familie eine ausreichende Vorsorge schaffen kann, sondern wie er auch sicherstellt, daß sein Unternehmen eine gewisse Zeit ohne ihn weiterlaufen bzw. ohne große Schwierigkeiten von einem Nachfolger weitergeführt werden kann (vgl. dazu II).

Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf allgemeinen Hinweisen; die konkrete rechtliche Ausgestaltung, etwa eines Testaments, bleibt an dieser Stelle im Hintergrund. Wer die allgemeinen Hinweise vertiefen will, dem sei u. a. die Schrift von Schormann, ”Ratgeber b...

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