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NWB Nr. 20 vom Seite 1663 Fach 19 Seite 2003

Grundprobleme der Urkundenfälschung im Rechtsverkehr

von Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld

Urkunden in jedweder Gestalt spielen im modernen Rechtsverkehr eine bedeutende Rolle. Schon aus Gründen der Klarstellung und Beweissicherung werden die meisten Rechtsgeschäfte größeren Umfanges schriftlich fixiert, auch wenn die Schriftform gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Um so wichtiger ist es daher, daß sich die Partner eines rechtserheblichen Vorganges auf die Echtheit eines Dokumentes verlassen können. Dieses Vertrauen bringt der Rechtsverkehr häufig auch Substituten von Originalen - z. B. Fotokopien - entgegen. Auch sie müssen daher in bestimmtem Umfange in den strafrechtlichen Schutz der Urkunden gem. § 267 StGB einbezogen werden.

Behandelt werden nachstehend die Grundfragen der ”klassischen” Urkundenfälschung unter Ausschluß der technischen Variante der Fälschung technischer Aufzeichnungen (vgl. § 268) und der strafrechtlich relevanten Einwirkungen auf EDV-typische Vorgänge i. S. des ”computer-crime” (s. dazu Vahle, NWB F. 15 S. 513 ff.). Nicht behandelt werden die außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen einer Urkundenfälschung auf den Gebieten des (allgemeinen) Zivil- und Arbeitsrechts. So kann etwa eine Urkundenfälschung ein Anfechtungsrecht wegen ar...

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