Fallsammlung Einkommensteuer
22. Aufl. 2019
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Kapitel 7: Außergewöhnliche Belastungen
Vorbemerkungen
Die Einkommensteuer berücksichtigt als Personensteuer die steuerliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Um steuerliche Gleichmäßigkeit und soziale Gerechtigkeit zu erreichen, müssen Härten durch außergewöhnliche Umstände im Bereich der privaten Lebensführung ausgeglichen werden.
Bei der außergewöhnlichen Belastung handelt es sich regelmäßig um Aufwendungen der privaten Lebensführung gem. § 12 EStG. Sie werden ebenso wie die Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
Die außergewöhnlichen Belastungen lassen sich wie folgt aufgliedern:
Grundsätzliche Regelung der außergewöhnlichen Belastungen;
keine abschließende Aufzählung von Einzelfällen;
keine Begrenzung durch Höchstbeträge;
Aufwendungen sind um Ersatzleistungen zu kürzen, auch wenn sie erst in einem späteren Jahr gezahlt werden;
Kürzung um die zumutbare Eigenbelastung gem. § 33 Abs. 3 EStG.
Abschließende Regelung besonderer Fälle;
Begrenzung durch Höchstbeträge;
für die hier genannten Fälle ist kein § 33 EStG möglich;
liegen die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vor, sind die Beträge zu zwölfteln (§ 33a Abs. 3 EStG);
§ 33a Abs. 1 EStG: Unterhalt und Berufsausbildung von Personen, für die der Steuerpflichtige keinen Kinderfreibe...