Gesetzgebung | Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (Bundestag)
 Der Gesetzentwurf der
		Bundesregierung "zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995"
		(BT-Drucks. 19/14103) ist am
		 mit
		der ersten Lesung in die parlamentarische Beratung eingetreten. Wer als
		Einzelperson nicht mehr als 16.956 € Einkommensteuer im Jahr zahlen
		muss, soll ganz vom „Soli“ verschont bleiben, für gemeinsam
		veranlagte Paare gilt der doppelte Betrag. Das betrifft nach Angaben der
		Bundesregierung neunzig Prozent der bisherigen Zahler. Für weitere mehr als
		fünf Prozent soll sich die Belastung verringern.
 Der Gesetzentwurf der
		Bundesregierung "zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995"
		(BT-Drucks. 19/14103) ist am
		 mit
		der ersten Lesung in die parlamentarische Beratung eingetreten. Wer als
		Einzelperson nicht mehr als 16.956 € Einkommensteuer im Jahr zahlen
		muss, soll ganz vom „Soli“ verschont bleiben, für gemeinsam
		veranlagte Paare gilt der doppelte Betrag. Das betrifft nach Angaben der
		Bundesregierung neunzig Prozent der bisherigen Zahler. Für weitere mehr als
		fünf Prozent soll sich die Belastung verringern.
Mitberaten wurde ein Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/14286), den Solidaritätszuschlag schon 2020 komplett abzuschaffen. Gesetzentwurf und Antrag verwies das Plenum im Anschluss zur Weiterberatung an den federführenden Finanzausschuss.
Weitere Infos zum dem Vorhaben hat der Bundestag auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
  OAAAH-33505