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BMF - IV C 5-S 1301 Fra-16/96 BStBl 1996 I S. 645

Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen vom in der Fassung des Zusatzabkommens vom ; Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Abs. 5 des Abkommens - Grenzgängerregelung -

Bezug:

In der Anlage übersende ich die aktualisierte Übersicht der zum Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Abs. 5 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden.

Anlage

Übersicht der zum Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Absatz 5 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Frankreich) zählenden Städte und Gemeinden

Zum Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe c DBA-Frankreich - 30-Kilometer-Zone - (gilt nur für französische Grenzgänger) gehören auf deutscher Seite die nachfolgend aufgeführten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie alle Städte und Gemeinden des Saarlandes (aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aufgeführt). Auf französischer Seite gehören alle in den Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle liegenden Städte und Gemeinden zum Grenzgebiet (erkennbar an den mit 57, 67 und 68 beginnenden Postleitzahlen). Sie sind hier aus Vereinfachungsgründen ebenfalls nicht einzeln aufgeführt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Stadt oder Gemeinde
Land
Kreis
Postleitzahl
Achern, Stadt
BW
Ortenaukreis
77855
Aitern
BW
Lörrach
79677
Albersweiler
R Pf
Südliche Weinstraße
76857
Altenkirchen
R Pf
Kuse...

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BMF v. 11.06.1996 - IV C 5-S 1301 Fra-16/96

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