Lehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
5. Aufl. 2016
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Anhang
Zu 4.3.3
4.3.3.1.1 Einführung des § 8b KStG durch das Standortsicherungsgesetz vom
575Um den „Standort“ Deutschland – insbesondere auch für Holdinggesellschaften – attraktiver zu machen, hat der Gesetzgeber im Jahr 1994 mit dem Standortsicherungsgesetz (StandOG v. , BStBl 1993 I 774) die Vorschrift des § 8b KStG erstmals in das Körperschaftsteuergesetz eingeführt. Dabei sollte es inländischen Körperschaften ermöglicht werden, steuerfrei bezogene ausländische Einkünfte auch an eine inländische Muttergesellschaft steuerfrei weiterzuleiten, soweit dafür aus der damaligen Gliederungsrechnung der Teilbetrag i. S. d. § 30 Abs. 2 Nr. 1 KStG a. F. (EK 01) als verwendet galt. Im EK 01 der inländischen ausschüttenden Körperschaft waren vor allem Auslandserträge enthalten, welche nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steuerfrei gestellt wurden.
576Im zu dieser Zeit geltenden Anrechnungsverfahren war – im Gegensatz zu Ausschüttungen aus anderen Teilbeträgen – die Ausschüttungsbelastung bei Ausschüttungen aus dem EK 01 (bzw. EK 04) nicht herzustellen (vgl. § 40 Satz 1 Nr. 1 und 2 KStG a. F.). Allerdings kam es zur vollen Steuerpflicht, sobald die steuerfreien Auslandserträge an die Anteilseigner (eink...