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NWB Nr. 44 vom Seite 3200

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 beschlossen

Der Bundesrat hat am den ErbStR 2019 zugestimmt. Diese tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich, nach den ErbStR 2011, erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung.

[i]AnwendungszeitpunktDie ErbStR 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem (Datum des Tages des Kabinettbeschlusses) entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

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