Online-Nachricht - Dienstag, 22.10.2019

Berufsrecht | Hilfsmittelerlass 2020 (BMF)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2020 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel veröffentlicht.

Hierzu wird u.a. ausgeführt:

  • Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2018 findet bundeseinheitlich vom 6. bis statt.

  • Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2020 werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen.

Hinweis:

Nähere Angaben zu den benötigten und erlaubten Hilfsmitteln finden Sie im Hilfsmittelerlass vom 21.10.2019.

Quelle: BMF online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB QAAAH-33069