Bemessungsgrundlage; Grunderwerbsteuer; Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
Rechtsfrage
Bemessungsgrundlage der GrESt beim Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb - Nutzbäume als wesentlicher Bestandteil oder Scheinbestandteil:
Gehört Aufwuchs als wesentlicher Bestandteil zum Grundstück und ist damit Teil der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer?
Gesetze: GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, BGB § 94, BGB § 95
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.10.2019): GE
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
LAAAH-32988