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NWB Nr. 52 vom Seite 4343 Fach 18 Seite 3645

Nutzbarmachung von Verlustvorträgen von Kapitalgesellschaften durch Umwandlungs- und Umwandlungssteuergesetz

von Steuerberater Dipl.-Kfm. Jochen Henschke, Halle/S.

Mit der Einführung des Umwandlungsgesetzes (UmwG) 1993 mußte konsequenterweise auch das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) geändert werden, da ansonsten das Ziel des UmwG, marktwirtschaftlich notwendige Anpassungsprozesse für Unternehmen handelsrechtlich zu unterstützen, durch das Steuerrecht konterkariert worden wäre. Die Regelungen des UmwG und damit des UmwStG bieten bzw. boten wichtige Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen, bisher nicht genutzte Verluste einer Kapitalgesellschaft aus vorhergehenden Jahren steuerlich bei einem anderen Steuersubjekt wirksam werden zu lassen. Hier ergibt sich ein besonderer Beratungsbedarf, insbesondere in gesamtwirtschaftlich schwierigen Zeiten, wenn Unternehmen in Verlustzonen geraten. Fraglich ist bisher, inwieweit die Umwandlung zur Abwendung einer Konkursantragspflicht wegen Überschuldung nach § 63 f. GmbHG genutzt werden kann. Durch die Neuregelung des UmwStG durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. (BGBl I S. 2950) wurde das zu begrüßende Ziel des UmwStG in weiten Bereichen dem fiskalischen Wunsch nach Steuermehreinnahmen geopfert; durch die Einführung der Neuregelungen wurde genau das erreicht, was 1994 durch Einführung des neuen UmwStG vermieden werden s...

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Nutzbarmachung von Verlustvorträgen von Kapitalgesellschaften durch Umwandlungs- und Umwandlungssteuergesetz

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