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Warenbewegungen über ein Konsignationslager
Grenzüberschreitende [i]Thoma, Konsignationslager in der EU, USt direkt digital 16/2019 S. 13 NWB GAAAH-27301 Warenlieferungen im Zusammenhang mit einem Konsignationslager sind nicht einheitlich geregelt. Es kann sich sowohl um eine Lieferung als auch um ein rechtsgeschäftsloses Verbringen und eine zeitlich nachgelagerte Lieferung handeln. Der Beitrag stellt die Grundsätze der möglichen Sachverhalte und die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen anhand von zahlreichen Buchungsbeispielen dar. Ein kurzer Ausblick auf die ab geltenden Regelungen rundet den Beitrag ab.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Begriff des Konsignationslagers
Ein Konsignationslager [i]Warenlager in Kundennäheist ein Warenlager eines Lieferanten oder eines Dienstleisters, das sich in der Nähe des Kunden (Abnehmers) befindet und aus dem der Abnehmer bei Bedarf Waren eines Lieferanten entnehmen kann. Die Ware verbleibt so lange im Eigentum des Lieferanten, bis der Kunde sie aus dem Lager entnimmt. Handelsrechtlich handelt es sich beim Konsignationslagervertrag um einen Lagervertrag nach § 467 HGB mit kaufrechtlichen Elementen. Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren.