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NWB Nr. 44 vom

Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH als Regressfalle

Dr. Christoph Hülsmann

Lässt ein Finanzgericht (FG) die Revision gegen seine Entscheidung nicht zu, gelingt es nur selten, sich hiergegen mit einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) erfolgreich zur Wehr zu setzen. Weist der BFH – wie in fast 90 % der Fälle – die Beschwerde zurück, scheut er sich nicht, etwaige Unzulänglichkeiten der Beschwerdebegründung oder eine defizitäre vorinstanzliche Prozessführung mit deutlichen Worten anzuprangern. Die hiermit verbundene Haftungsgefahr wird von Beratern häufig unterschätzt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Hohe Hürden für eine Revisionszulassung

[i]Geringe ErfolgsaussichtenDer BFH entscheidet jedes Jahr über rd. 1.200 Nichtzulassungsbeschwerden. Hiervon sind weniger als 10 % von der Finanzverwaltung eingereicht worden. Die von den Steuerpflichtigen betriebenen Verfahren haben nur zu einem geringen Anteil Erfolg: 2017 waren es 13 % und in 2018 lediglich 12 %. Knapp die Hälfte der Beschwerden wird vom BFH mit deutlicher Kritik an den Ausführungen des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen, weil ein Revisionszulassungsgrund i. S. des § 115 Abs. 2 FGO nicht einmal ansatzweise dargelegt wird. Dies ist für den Prozessbevollmächtigten nicht nur unschön und mit einem Reputat...

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