Online-Nachricht - Donnerstag, 17.10.2019

Brexit | EU und Großbritannien einigen sich auf überarbeitetes Austrittsabkommen (Kommission)

Die Europäische Kommission und die britische Regierung haben sich am auf ein überarbeitetes Abkommen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union geeinigt. Das Abkommen soll einen geordneten Brexit zum sicherstellen und muss nun von beiden Seiten ratifiziert werden.

Hierzu führt die EU-Kommission u.a. weiter aus:

Das überarbeitete Protokoll zu Irland und Nordirland stellt sicher, dass eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland vermieden wird. Die Errungenschaften des Karfreitagsabkommens werden geschützt, die im Jahr 1998 festgelegten Rechte und die Nord-Süd-Zusammenarbeit auf der irischen Insel nicht eingeschränkt.

Vereinbart wurde, dass die Waren und Güter betreffenden EU-Regeln in Nordirland weiterhin Anwendung finden – sämtliche damit zusammenhängenden Verfahren werden demnach an den Zugangspunkten (points of entry) zu Nordirland abgewickelt, nicht zwischen Irland und Nordirland. Die britischen Behörden werden für die Durchsetzung des EU-Zollkodex in Nordirland zuständig sein. Zugleich verbleibt Nordirland aber in einem gemeinsamen Zollgebiet mit dem restlichen Vereinigten Königreich und kann somit auch Teil der künftigen Handelspolitik der Vereinigten Königreichs sein. Die britischen Behörden können britische Zölle auf Waren aus Drittländern anwenden, solange diese nicht Gefahr laufen, in den EU-Binnenmarkt zu gelangen. Für Waren, die in den Binnenmarkt gelangen können, werden die britischen Behörden die EU-Zölle anwenden. Auch im Bereich der Mehrwertsteuer haben sich die Verhandler geeinigt.

Das Protokoll zu Irland und Nordirland findet nach der im Austrittsabkommen festgeschriebenen Übergangsfrist von zwei Jahren Anwendung. Es soll entsprechend der Einigung später nicht durch andere Regelungen ersetzt werden. Um aber die langfristige demokratische Unterstützung für die Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften in Nordirland sicherzustellen, kann das nordirische Parlament vier Jahre nach Inkrafttreten des Protokolls darüber abstimmen und sich mit einfacher Mehrheit dafür oder dagegen aussprechen, die Regeln weiter anzuwenden.

Hinweis:

Weitere Informationen hierzu hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. 17.0.2019 (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-32792