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BFH 22.05.2019 X R 19/17, StuB 20/2019 S. 797

Abzinsung von unverzinslichen Langfristdarlehen

(1) Vertragsbeziehungen zwischen verschwägerten Personen unterliegen als Angehörigenverträge einer Fremdvergleichskontrolle. (2) Eine rückwirkend auf den Vertragsbeginn vereinbarte Verzinsung eines zunächst unverzinslich gewährten Darlehens ist (bilanz-)steuerrechtlich unbeachtlich, sofern diese Vereinbarung erst nach dem Bilanzstichtag getroffen wird. (3) Gegen die Höhe des Abzinsungszinssatzes für unverzinsliche Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG bestehen für das Jahr 2010 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

(1) Im Urteilsfall muss das FG jetzt u. a. nochmals prüfen, ob das einer Einzelunternehmerin im Jahr 2010 von ihrem Schwager für betriebliche Zwecke zunächst zinslos gewährte Darlehen unter Gesamtwür...

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