IFRS 2020
17. Aufl. 2019
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IV. Leasing (IFRS 16)
1. Grundsätze
Das IASB hat den Bereich Leasing nach zehnjähriger Entwicklungsarbeit mit IFRS 16 geregelt, der seinen Vorgänger IAS 17 für Geschäftsjahre beginnend mit oder später ersetzt. Der Standard ist detailliert und praxisorientiert, allerdings deutlich weniger prinzipiengeleitet und ein Ergebnis politischer Kompromisse. Die ursprüngliche Idee, Leasing als fremdfinanzierten Kauf darzustellen und die formalrechtlich getriebene Differenzierung zur Miete abzuschaffen, wurde dennoch weitgehend umgesetzt. Leasing i. S. des IFRS 16 betrifft nicht nur die gängigen „Leasingprodukte“, sondern auch die langfristige Miete von Immobilien.
IFRS 16 gilt für alle Leasing- und Untermietverhältnisse, mit Ausnahme von Leasing zur Suche nicht-erneuerbarer Bodenschätze, biologischer Vermögenswerte nach IAS 41, Dienstleistungskonzessionen und Lizenzen auf geistiges Eigentum (z. B. Filme, Patente udgl.).
Ins Auge stechen die zwei unterschiedlichen Bilanzierungskonzepte für den Leasinggeber (lessor) und den Leasingnehmer (lessee). Der Leasinggeber differenziert zwischen einem operating lease (reines Mietverhältnis) und einem Finanzierungsleasing (finance lease). Die Bestimmungen gleic...