Online-Nachricht - Freitag, 11.10.2019

Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Gesetze zum Wohn- und Mietenpaket

Das Bundeskabinett hat zwei Gesetze beschlossen, die dazu beitragen sollen, dass Wohnraum bezahlbar bleibt und Mieter vor überhöhten Mietforderungen geschützt werden.

Mit dem "Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn" sollen die Regelungen der Mietpreisbremse, die seit 2015 in Kraft sind, um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Es soll den Ländern weiterhin ermöglicht werden, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf des sollen alle Rechtsverordnungen auslaufen.

Der "Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" sieht eine Verteilung der Maklergebühren bei Immobilienkäufen zwischen Käufer und Verkäufer vor.

Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 % des gesamten Maklerlohns betragen. Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat.

Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Maklers ist - etwa bei einem Suchauftrag –, gilt dieses Vorgehen ebenso. Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflichtig und kann höchstens eine Kostenteilung von 50 zu 50 erwirken.

Beauftragen beide Parteien den Makler, soll die Maklerprovision von beiden Parteien zu gleichen Teilen zu tragen sein.

Hinweis:

Die Gesetze müssen noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Zu beiden Vorhaben hat die Bundesregierung einen FAQ veröffentlicht. Diesen können Sie hier einsehen.

Quelle: Bundesregierung online (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAH-32342