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NWB Nr. 46 vom Seite 3605 Fach 18 Seite 3159

Das UN-Kaufrechtsabkommen

von Rechtsanwalt Dr. Hartmut Schneider, Stuttgart

I. Einführung

Zum ist für die Bundesrepublik Deutschland das neue UN-Kaufrechtsabkommen in Kraft getreten. Eine einheitliche Terminologie hat sich für das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom über Verträge über den internationalen Warenkauf bisher noch nicht herausgebildet. Es wird als UNCITRAL-Kaufrecht oder nach seinem Abschlußort als Wiener Kaufrechtsabkommen bezeichnet. Es wird aber auch nach der englischsprachigen Bezeichnung ”Convention on Contracts for the International Sale of Goods” mit CISG abgekürzt.

Das Abkommen löst gem. Art. 99 die Haager Einheitlichen Kaufgesetze (Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen - EKG und Einheitliches Gesetz über den Abschluß von Internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen - EAG) ab und faßt Kaufabschlußregeln und materielles Kaufrecht in einem Übereinkommen zusammen. Ein tabellarischer Vergleich der Vorschriften der Haager Einheitlichen Kaufgesetze mit den entsprechenden Artikeln des UN-Kaufrechts findet sich bei v. Caemmerer/Schlechtriem, a. a. O., S. XLVII.

Es handelt sich bei dem neuen UN-Übereinkommen um ein praxisnäher ausgestaltetes R...

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