Einkommensteuer | Mitteilung über Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag (BMF)
Das BMF hat einen neuen Vordruck zur Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nummer 5 Satz 7 EStG) veröffentlicht ().
Hintergrund: Nach § 22 Nummer 5 Satz 7 EStG hat der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung
bei erstmaligem Bezug von Leistungen,
in den Fällen der steuerschädlichen Verwendung nach § 93 EStG sowie
bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen
dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1 bis 3 EStG jeweils gesondert mitzuteilen. Das gilt auch für die Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages, die dem Steuerpflichtigen erstattet werden.
Das BMF hat nunmehr ein neues Vordruckmuster für die Mitteilung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 EStG bekannt gemacht. Das neue Vordruckmuster ist erstmals zur Bescheinigung von Leistungen des Kalenderjahres 2019 zu verwenden.
Das Schreiben sowie das Vordruckmuster sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB EAAAH-32117