Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 41 vom Fach 18 Seite 645

Prokura und Handlungsvollmacht

von Assessor Bernd Borrmann, Recklinghausen

Prokura und Handlungsvollmacht sind Formen der Vollmacht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Inhabers eines Handelsgeschäfts (Unternehmens). Es handelt sich dabei um Unterarten der bürgerlich-rechtlichen Stellvertretung im Handelsverkehr. Geregelt ist die Prokura in den §§ 48-53 und die Handlungsvollmacht in § 54; ergänzend können darüber hinaus die §§ 164-181 BGB über die rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht herangezogen werden.

Zu unterscheiden von diesen beiden handelsrechtlichen Arten der Stellvertretung sind die nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen erteilte Generalvollmacht, die die Vertretung in allen Geschäften (zur Einschränkung bei außergewöhnlichen Geschäften s. OLG Zweibrücken, BB 1990 S. 1014) oder solchen eines größeren Geschäftskreises ermöglicht, und die auf ein oder einige bestimmte Geschäfte beschränkte Spezialvollmacht. Die Erteilung der Generalvollmacht ist nicht an das Vorliegen einer Prokura gebunden. Da sie aber umfassender als die Prokura ist (vgl. BGHZ 36 S. 292 ff.), obwohl sie nicht im Handelsregister eingetragen werden kann, empfiehlt es sich, keine Generalvollmacht ohne Prokura zu erteilen (vgl. Spitzbarth, Die rechtliche...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
Online-Dokument

Prokura und Handlungsvollmacht

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen