Online-Nachricht - Montag, 07.10.2019

Berufsrecht | Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (BStBK)

Auf der 100. Bundeskammerversammlung beschlossen die Delegierten die Einführung der neuen Fortbildungsprüfung „Fachassistent Land- und Forstwirtschaft“.

Hierzu führt die BStBK u.a. weiter aus:

Der Fachassistent richtet sich an Steuerfachangestellte, Personen mit gleichwertiger Berufsausbildung, aber auch an Akademiker mit einem dreijährigen Hochschulstudium.

Der Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkt des/der „Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft“ liegt in den Bereichen Steuerrecht, Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss), landwirtschaftliche Betriebslehre und Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer landwirtschaftlichen Buchstelle.

Die Durchführung der Fortbildungsprüfung soll durch die jeweils zuständigen Steuerberaterkammern – einzeln oder im Verbund – erfolgen. Die ersten Kandidaten können im Frühjahr 2021 die Prüfung zum Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft ablegen.

Quelle und weitere Infos: BStBK online (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAH-32014