Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Statikberechnung für Dachsanierung ist steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt wird auch für die Kosten einer Statikberechnung durch einen Ingenieur gewährt, wenn die Statikberechnung die Durchführung einer Dachreparatur ermöglichen soll. Es ist unbeachtlich, dass der Ingenieur kein Handwerker ist.
Hintergrund: Für Handwerkerleistungen wegen Renovierung, Instandhaltung oder Modernisierung im Haushalt des Steuerpflichtigen wird eine Steuerermäßigung von 20 % auf den in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitskostenanteil gewährt, höchstens aber 1.200 €. Dieser Ermäßigungsbetrag wird unmittelbar von der Steuer abgezogen.
Sachverhalt: Die klagenden Eheleute wohnten in ihrem eigenen Einfamilienhaus. Die Dachstützen waren marode und mussten ausgetauscht werden. Die Kläger beauftragten einen ...