Online-Nachricht - Freitag, 04.10.2019

Einkommensteuer | Teilabzugsverbot bei vororganschaftlicher Gewinnausschüttung (BFH)

Hängen Schuldzinsen mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zusammen, mit der in einem späteren Veranlagungszeitraum ein Organschaftsverhältnis begründet wird, unterliegen die Schuldzinsen insoweit anteilig dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG, als die Kapitalgesellschaft während des Bestehens der Organschaft Gewinne aus vororganschaftlicher Zeit ausschüttet (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob in Fällen, in denen vororganschaftliche Gewinnausschüttungen mit organschaftlichen Ergebnisabführungen innerhalb eines VZ kumulieren, eine quotale Aufteilung der Finanzierungsaufwendungen geboten ist, sodass die mit der Gewinnausschüttung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen dem Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG 2002 unterliegen (zur Vorinstanz s. unsere Online-Nachricht v. 23.6.2016).

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Hängen Schuldzinsen mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zusammen, mit der in einem späteren Veranlagungszeitraum ein Organschaftsverhältnis begründet wird, unterliegen die Schuldzinsen insoweit anteilig dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG, als die Kapitalgesellschaft während des Bestehens der Organschaft Gewinne aus vororganschaftlicher Zeit ausschüttet.

  • Der dem Teilabzugsverbot unterliegende Teil der Schuldzinsen ergibt sich aus dem Verhältnis der Gewinnausschüttung zu dem in demselben Jahr zugerechneten Organeinkommen

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-31861