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Die selbständig tätige Kindertagespflegeperson (Tagesmutter)
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Tätigkeit im Überblick
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich zu einem zentralen gesellschaftlichen Thema entwickelt. Personensorge-/Erziehungsberechtigte (im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen der Begriff „Eltern“ verwendet) können in vielen Fällen eine kontinuierliche Betreuung der eigenen Kinder nicht gewährleisten und sind im Hinblick auf eine frühkindliche Förderung auf externe Hilfe angewiesen. [i]Geißler, Selbständige Arbeit, infoCenter, NWB MAAAB-36694 Eine qualifizierte Betreuungsmöglichkeit stellt hierbei neben den Kindertageseinrichtungen die Kindertagespflege dar. Tagespflegepersonen (im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen der Begriff „Tagesmutter“ verwendet) können sowohl eine nicht selbständige Tätigkeit ausüben als auch selbständig tätig sein. Der nachfolgende Beitrag behandelt die selbständig tätige Tagesmutter.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtliche Einordnung der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist im Ergebnis ein komplexes Zusammenspiel der Tagesmutter, der betreuten Kinder und deren Eltern sowie dem Jugendamt und öffentlichen Zuschussgebern.
1. Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege
[i]Im Grundsatz Wahlrecht der Eltern von Kindern bis drei JahreSeit dem können Eltern für ihr unter ...