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STFAN Nr. 10 vom Seite 15

Änderungsvorschrift von Grundlagenbescheiden nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO

Steuerberater Christoph Wenhardt; Brühl

Eine wichtige Thematik sowohl in der Theorie als auch in der Praxis stellt die Änderung von Steuerbescheiden dar. Hierzu gehört auch die Änderung von Steuerbescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden. Mit dem Urteil vom (KIEHL TAAAH-21057) hat der BFH entschieden, wie zu verfahren ist, wenn sich die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides nicht auf sämtliche Tatbestandsmerkmale einer steuerrechtlichen Vorschrift erstreckt. Im folgenden Beitrag soll diese Änderungsvorschrift näher dargestellt werden.

Überblick

Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid, dem eine Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Der Grundlagenbescheid hat hierbei die Funktion, die in ihm festgestellten Besteuerungsgrundlagen in verbindlicher Weise dem Folgebescheid zuzuführen.

Verfahrensrechtlich wird dies durch die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO gewährleistet. Die Folgeänderung steht nicht im Ermessen der dafür zuständigen Finanzbehörde. Diese ist vielmehr verpflichtet, die Folgerungen aus dem Grundlagenbescheid zu ziehen. Die Anpassung des Folgebescheids bezweckt die Ermittlung der zutreffenden Steuer, wobei sie der mater...