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BFH 10.04.2019 I R 15/16, StuB 19/2019 S. 760

Körperschaftsteuer | Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaatengesellschaft

(1) Auch nach der ab 2006 geltenden Gesetzeslage können Leistungen aus dem Vermögen von in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaften, für die kein steuerliches Einlagekonto i. S. des § 27 KStG geführt wird, als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein (Bestätigung des NWB XAAAF-83719, BFHE 254 S. 390 = Kurzinfo StuB 2016 S. 874 NWB DAAAF-86562). (2) Zwar ist die Höhe des ausschüttbaren Gewinns einer Drittstaatengesellschaft nach dem jeweiligen ausländischen Handels- und Gesellschaftsrecht zu ermitteln (Bestätigung der Rechtsprechung; Senatsurteil vom - I R 117/08 NWB QAAAD-61762, BFHE 232 S. 15; NWB EAAAF-83721, BFHE 254 S. 404); seine Verwendung und damit auch die (nachrangige) Rückgewähr von Einlagen unterliegt jedoch der gesetz...

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