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StuB 19/2019 S. 757

Bundesregierung beschließt BEG III

Die Bundesregierung hat am das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beschlossen. Mit dem Maßnahmenpaket sollen Wirtschaft, Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung deutlich von Bürokratie entlastet werden.

Das BEG III enthält folgende Schwerpunkte:

  • Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ein elektronisches Meldeverfahren soll die Einreichung des Krankenscheins ersetzen. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers.

  • Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen: Für Unternehmen soll die Pflicht entfallen, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten DV-Progr...

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