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FG Baden-Württemberg 07.05.2019 8 K 751/17, NWB 41/2019 S. 2976

Einkommensteuer | Kein Abzug von anteiligen Gebäudeaufwendungen als Betriebsausgaben einer Tagesmutter

Das entschieden, dass eine selbständige Tagesmutter die Aufwendungen für ihr Haus, in dem sie mehrere Kinder betreut, nicht anteilig als Betriebsausgaben geltend machen kann.

Anmerkung:

Die Klägerin betreut und verpflegt zu Hause als selbständig tätige Tagesmutter vier bis fünf Kinder zu unterschiedlichen Zeiten ab 7.30 Uhr. Sie und ihr Ehemann sind Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einer Gesamtwohnfläche von 163,70 qm. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2011 machte sie Gebäudeaufwendungen (Renovierungskosten, Kosten für eine neue Kücheneinrichtung, Schuldzinsen für den Hauskauf und AfA des Gebäudes) anteilig neben der von der Verwaltung anerkannten Betriebsausgabenpauschale gelten...BStBl 2008 I S. 17

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