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NWB Nr. 41 vom Seite 3040

Keine Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis

fotomek – stock.adobe.comWer dies schon immer geahnt hat, wird sich nun durch folgende Aussage der Finanzverwaltung – schwarz auf weiß – bestätigt sehen: Ein Steuerbürger gehört nicht zum berechtigten Personenkreis!

Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.

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